Terminologie
Terminologie des Bildvergleichs
Fachbegriffe aus Gutachten, Akten und Rechtsprechung müssen Bildgrundlage, Merkmalsbewertung und Schlussfolgerung sauber trennen.
Getrennt werden Bezeichnungen für das Gutachten, Rollen des Bildmaterials und Begriffe der Merkmalsbewertung. Nur so bleibt klar, ob über Material, Methode, Ergebnis oder Aussagegrenze gesprochen wird.
Zentral ist die Trennung zwischen Vorauswahl, Wiedererkennen und sachverständiger Identitätsprüfung.
Kurz gefasst
- Begriffe aus Akten, Gutachten und Rechtsprechung ordnen
- Material, Methode und Ergebnis unterscheiden
- Wiedererkennen, Vorauswahl und Identitätsprüfung trennen
- Aussagegrenzen ausdrücklich benennen
Mehrere Begriffe für denselben Bildvergleich
Für den sachverständigen Bildvergleich werden in Verfahren, Akten und Anfragen unterschiedliche Begriffe verwendet, etwa anthropologisches Vergleichsgutachten, anthropologisches Identitätsgutachten, morphologisches Identitätsgutachten, morphologischer Bildvergleich, Bildidentifikation, Lichtbildvergleich oder visuelle Personenidentifizierung.
Gemeint ist jeweils der morphologisch-sachverständige Vergleich von Bildmaterial zur Frage der Personenidentität. Die Begriffe bezeichnen deshalb keine getrennten Gutachtenarten. Sie bezeichnen denselben sachverständigen Bildvergleich in unterschiedlichen Verfahrenskontexten.
Bezugsbild bezeichnet das fragliche Bild oder Videostandbild. Vergleichsbilder zeigen die benannte Person. Die Prüfung fragt nicht nach Ähnlichkeit im Ganzen, sondern nach der Aussagekraft einzelner sichtbarer Merkmale.
Bezeichnungen für das Gutachten
Diese Begriffe begegnen in Behördenpraxis, Rechtsprechung, Gutachten und fachlichen Standards.
anthropologisch
Der Begriff bezeichnet die Einordnung des Vergleichs in die forensische Anthropologie. Gemeint ist nicht eine Vermessung des Menschen, sondern die fachliche Beurteilung sichtbarer körperlicher Merkmale im Bild.
morphologisch
Morphologisch meint die Form- und Strukturbeurteilung sichtbarer Merkmale: Konturen, Proportionen, Lagebeziehungen, Ausprägungen und Asymmetrien. Der Begriff beschreibt die Methode des Vergleichs.
sachverständiger Bildvergleich
Bildmaterial wird anhand dokumentierbarer Einzelmerkmale geprüft. Die Schlussfolgerung soll aus den sichtbaren Merkmalen nachvollziehbar hergeleitet werden, nicht aus einem bloßen Gesamteindruck.
anthropologisches Vergleichsgutachten
Verfahrensnaher Begriff für ein Gutachten, das ein fragliches Bild mit Vergleichsbildern einer benannten Person gegenüberstellt. Der Begriff betont den Vergleichsvorgang.
anthropologisches Identitätsgutachten
Bezeichnet dieselbe gutachterliche Prüfung, betont aber stärker die Identitätsfrage. Es handelt sich nicht um eine andere Gutachtenart als der morphologische Bildvergleich.
morphologisches Identitätsgutachten
Fachlich präzisierende Bezeichnung für ein Gutachten, das sichtbare Form-, Lage- und Ausprägungsmerkmale prüft und daraus eine Aussage zur Personenidentität ableitet.
Bildidentifikation
Oberbegriff für die Identitätsprüfung anhand von Bildmaterial. Der Begriff ist weit; für die sachverständige Arbeit muss deshalb angegeben werden, welche Bilder, welche Merkmale und welche Aussagegrenzen zugrunde liegen.
Lichtbildvergleich
Bezeichnet den Vergleich von Fotos oder fotogleichen Einzelbildern. In der Praxis kann damit auch ein Messfoto, Aktenausdruck oder Videostandbild gemeint sein; entscheidend bleibt die Qualität der konkreten Bildgrundlage.
visuelle Personenidentifizierung
Institutionell unterschiedlich verwendeter Begriff für Identitätsprüfungen anhand visueller Informationen. Hier ist damit keine spontane Wiedererkennung gemeint, sondern ein strukturierter sachverständiger Bildvergleich.
Fahreridentifizierung
Anwendung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Typisch ist ein Mess- oder Frontfoto, bei dem Gesicht, Kopfhaltung, Ohren, Haaransatz, Hals- oder Schulterbereich nur teilweise und in wechselnder Qualität sichtbar sein können.
Täteridentifizierung
Anwendung in Straf- und Ermittlungsverfahren. Das Bezugsbild stammt regelmäßig aus Videoüberwachung, Tatortbildern oder Standbildern; dadurch können Perspektive, Bewegung, Verdeckung und Kompression stärker begrenzen.
automatisierte Gesichtserkennung
Algorithmische Systeme erzeugen Trefferhinweise oder Ähnlichkeitswerte. Der hier beschriebene sachverständige Bildvergleich übernimmt solche Werte nicht als Identitätsnachweis, sondern prüft die Bildmerkmale eigenständig.
Bildgrundlage und Rollen des Materials
Entscheidend ist, welches Material vorliegt und welche Rolle es im Vergleich einnimmt.
Bezugsbild / Tatbild
Das Bild, aus dem sich die Identitätsfrage ergibt. Es kann ein Messfoto, Blitzerfoto, Radarbild, Überwachungsfoto, Tatfoto oder Videostandbild sein. Seine Qualität begrenzt, welche Merkmale überhaupt verwertbar sind.
Vergleichsbild / Vergleichsaufnahme
Bildmaterial der benannten oder zu prüfenden Person. Vergleichsbilder sollten möglichst aktuell, unverdeckt und perspektivisch geeignet sein; schlechte Vergleichsbilder können eine sonst mögliche Aussage begrenzen.
Bildmaterial / Bildgrundlage
Gesamtheit aller Unterlagen, auf denen die Begutachtung beruht: Dateien, Ausdrucke, Screenshots, Videostandbilder, Vergleichsbilder und Metadaten. Die Bildgrundlage bestimmt, welche Merkmale geprüft werden können und was offenbleiben muss.
Originaldatei
Die ursprüngliche Bild- oder Videodatei enthält meist die meisten prüfbaren Informationen, etwa Auflösung, Kompression, Einzelbilder, Bewegungsunschärfe und Bearbeitungsspuren. Sie ist deshalb einem bloßen Ausdruck regelmäßig vorzuziehen.
Ausdruck
Ein Papierausdruck oder Aktenausdruck ist eine abgeleitete Wiedergabe. Druckraster, Skalierung, Kontrastveränderung, Kopierverluste oder Beschnitt können Details verändern oder entfernen; deshalb ist seine Aussagekraft begrenzt.
Screenshot
Ein Screenshot ist eine Bildschirmaufnahme eines bereits angezeigten Bildes oder Videos. Er kann durch Skalierung, Displaydarstellung, Kompression, Beschnitt, Nachschärfung oder Auswahl eines ungünstigen Einzelbildes Informationen verlieren. Er zeigt deshalb nicht zwingend die beste verfügbare Bildinformation.
Vorauswahl
Der Weg, auf dem eine Person überhaupt als Vergleichsperson benannt wird: etwa durch Zeugenhinweis, Halterdaten, Lichtbildvorlage, Öffentlichkeitsfahndung, Ermittlungsannahme oder algorithmischen Trefferhinweis. Diese Vorauswahl ist noch keine Identitätsaussage.
Vergleichskandidat
Die Person, deren Bilder mit dem Bezugsbild verglichen werden. Der Status als Vergleichskandidat bedeutet nur, dass eine Prüfung veranlasst ist; er ersetzt weder Prüfung noch Identitätsaussage.
Identitätsprüfung
Die sachverständige Prüfung, ob die sichtbaren Merkmale im Bezugsbild mit den Vergleichsbildern begründbar übereinstimmen, abweichen oder nicht beurteilbar bleiben. Sie setzt eine nachvollziehbare Merkmalsdokumentation voraus.
Merkmalsbewertung und Aussagegrenzen
Bewertet werden sichtbare Merkmale, belastbare Abweichungen und die Aussagegrenze.
Zuerst werden Bildqualität, Erkennbarkeit und Vergleichbarkeit geprüft. Danach werden Merkmalswert, Beurteilungsspielraum, Merkmalslage und Aussagegrenze bewertet.
Bildqualität
Sammelbegriff für technische und visuelle Eigenschaften des Bildes: Auflösung, Schärfe, Rauschen, Kompression, Beleuchtung, Kontrast, Bewegungsunschärfe, Verdeckung und Artefakte. Bildqualität bestimmt die Prüffähigkeit.
Erkennbarkeit
Beschreibt, ob ein bestimmtes Merkmal im konkreten Bild sicher genug sichtbar ist. Ein Bild kann insgesamt brauchbar wirken, während einzelne Merkmale wegen Schatten, Bewegung oder Perspektive nicht beurteilbar sind.
Vergleichbarkeit
Beschreibt, ob Bezugsbild und Vergleichsbild für dasselbe Merkmal verlässlich gegenübergestellt werden können. Entscheidend sind ähnliche Ansicht, Kopfhaltung, Perspektive, Beleuchtung, Aufnahmealter, Mimik und Verdeckung.
Merkmal
Eine konkret beschreibbare sichtbare Struktur, etwa Ohrform, Nasenrückenverlauf, Augenbrauenlage, Kinnform, Lippenkontur oder Haaransatz. Ein Merkmal ist nicht schon deshalb verwertbar, weil es benannt wird; es muss erkennbar und vergleichbar sein.
Merkmalswert
Das Gewicht eines Merkmals im konkreten Fall. Es steigt, wenn ein Merkmal gut sichtbar, vergleichbar, eigenständig ausgeprägt und nicht leicht veränderlich ist; es sinkt bei unscharfer, verdeckter, häufiger oder mehrdeutiger Ausprägung.
Beurteilungsspielraum
Der Bereich, in dem eine Merkmalsausprägung wegen Bildqualität, Perspektive und Erkennbarkeit seriös beschrieben werden kann. Ein enger Beurteilungsspielraum erlaubt präzisere Feststellungen; ein weiter Beurteilungsspielraum zwingt zu vorsichtigerer Bewertung.
Übereinstimmung
Eine Übereinstimmung liegt nur vor, wenn dieselbe Merkmalsausprägung im Bezugs- und Vergleichsbild ausreichend sicher erkennbar und vergleichbar ist. Bloße Ähnlichkeit oder ein passender Gesamteindruck genügt dafür nicht.
Abweichung
Eine Abweichung liegt vor, wenn ein Merkmal unter vergleichbaren Bedingungen unterschiedlich ausgeprägt erscheint. Sie ist besonders wichtig, wenn sie nicht plausibel durch Perspektive, Mimik, Alter, Bildqualität oder Veränderlichkeit erklärbar ist.
nicht beurteilbar
Wenn Bildqualität, Perspektive, Verdeckung, Beschnitt oder fehlendes Vergleichsmaterial keine verlässliche Aussage zu einem Merkmal erlauben, bleibt das Merkmal nicht beurteilbar.
Merkmalslage
Die Merkmalslage ergibt sich aus belastbaren Übereinstimmungen, belastbaren Abweichungen und nicht beurteilbaren Bereichen. Sie berücksichtigt außerdem Bildqualität, Vergleichbarkeit, Beurteilungsspielräume und Merkmalswert; sie ist deshalb mehr als eine Merkmalszählung.
Aussagegrenze
Die Grenze der Schlussfolgerung. Sie ist erreicht, wenn die Bildgrundlage keine ausreichend sichere Beurteilung mehr erlaubt, auch wenn einzelne Ähnlichkeiten sichtbar sind. Aussagegrenzen müssen ausdrücklich benannt werden.
Wahrscheinlichkeitsaussage
Verbale Einordnung der Aussagekraft der Schlussfolgerung. Sie beschreibt, wie stark die Merkmalslage für oder gegen Identität spricht, ohne eine nicht belastbare Prozentangabe, einen Score, Rangplatz oder Trefferliste eines automatisierten Systems vorzutäuschen.
Begriffsschärfe
Material · Merkmale · Identitätsaussage
Ähnlichkeit, Vorauswahl, Merkmalsprüfung und Identitätsaussage werden getrennt verwendet.
Ähnlichkeit, Vorauswahl und Identitätsaussage dürfen nicht verwechselt werden.