Vorprüfung & Ablauf
Erstanfrage und Ablauf
Nicht jedes Verfahren braucht sofort ein Vollgutachten. Bei unsicherer Materiallage, unklarer Fragestellung oder sehr unterschiedlichen Bildquellen liegt oft zunächst eine Vorprüfung näher.
Sie dient nicht nur der Organisation, sondern der fachlichen Klärung, ob das Material eine Begutachtung überhaupt trägt, welche Vergleichsbilder noch gebraucht werden und ob am Ende eine belastbare, begrenzte oder nicht entscheidbare Aussage zu erwarten ist.
Sie klärt, welche Dateien, Bildquellen und genaue Stellen im Material und Vergleichsbilder tatsächlich vorliegen, ob Originalmaterial beschafft werden sollte und ob für einen späteren Vergleich neue Aufnahmen nötig sind. So lässt sich früh erkennen, ob eine Begutachtung trägt oder ob zuerst Materiallücken geschlossen werden müssen.
Am Anfang stehen Gegenstand, Zweck und Umfang der Beauftragung sowie die verfügbaren Unterlagen und Bilder. Daraus ergibt sich, welche Leistung passt, welche Praxis sie übernimmt und ob ein schriftlich dokumentiertes Gutachten vorbereitet werden kann.
Vorprüfung statt Leerlauf
Eine Vorprüfung ersetzt das Gutachten nicht. Sie klärt aber früh, ob das vorhandene Material überhaupt eine belastbare Grundlage bietet, ob zunächst Originaldateien oder besser passende Vergleichsbilder beschafft werden sollten und ob ein Vollgutachten sinnvoll ist.
Bei knapper oder uneinheitlicher Materiallage spart das oft Zeit, Rückfragen und Fehlaufträge.
Für eine erste Prüfung hilfreich
Identität, Ausschluss, Eignung des Bildmaterials, Eignung der Bilder für einen Vergleich oder zunächst nur technische Aufbereitung.
Originaldateien, Exporte, Datenträger, relevante Frames, Zusatzfotos und Vergleichsbilder.
Relevant ist, ob eine Person bereits wegen einer Ähnlichkeit benannt oder vorselektiert wurde.
Bußgeldsache, Strafsache, staatsanwaltschaftlicher Auftrag oder sonstige behördliche Beauftragung.
Abgrenzungen
- Vorprüfung ist nicht gleich Vollgutachten.
- Nicht entscheidbar ist ein fachlich sauberes Ergebnis und kein Mangel des Gutachtens.
- Konvertierung ist nicht gleich Begutachtung.
- Bildidentifikation ist nicht gleich messtechnische Überprüfung des Messgeräts.
- Automatische Trefferlisten ersetzen keine morphologische fachliche Begründung.
Vergütung und Rahmen
Gerichtliche Beauftragungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Einzelfalls. Außerhalb einer gerichtlichen oder behördlichen Beauftragung sind Vorprüfungen, technische Aufbereitungen oder die Planung neuer Vergleichsbilder gesondert zu vergüten. Müssen Vergleichsbilder erst angefertigt werden, sollten Perspektive, Distanz, Kopfhaltung und sichere Zuordnung der Vergleichsperson früh geklärt werden. Regelmäßig ist es fachlich sinnvoller, passende neue Vergleichsbilder zu beschaffen, als einen Vergleich auf ungeeigneter vorhandenes Material zu erzwingen. Ziel bleibt ein schriftlich dokumentierter Vergleich, dessen Arbeitsschritte später nachvollzogen werden können.
Wann eine Vorprüfung besonders sinnvoll ist
- wenn aus längeren Videosequenzen zunächst überhaupt erst die brauchbaren Frames oder Zeitmarken bestimmt werden müssen,
- wenn Originaldateien, Exporte, Ausdrucke und nachträgliche Bearbeitungen nebeneinander vorliegen und die Herkunft des Materials unklar ist,
- wenn vorhandene Vergleichsbilder wegen Blickrichtung, Perspektive, Mimik oder zeitlichem Abstand keinen belastbaren Vergleich zulassen,
- wenn zunächst nur geklärt werden soll, ob ein vollständiges Gutachten sinnvoll ist oder ob eher eine begrenzte Stellungnahme zur Nichteignung oder Nichtentscheidbarkeit in Betracht kommt.
Was bei der Materialübermittlung häufig fehlt
- genaue Bezeichnung der relevanten Stellen im Material von Frames, Sequenzen, Exportschritten oder Aktenstellen,
- Hinweise darauf, ob bereits eine Auswahl, Bearbeitung oder Konvertierung des Materials vorgenommen wurde,
- Angaben dazu, ob Vergleichsbilder behördlich gefertigt, extern beigebracht oder nur aus Altbeständen übernommen wurden,
- die Originaldatei oder jedenfalls eine nachvollziehbare Dokumentation, warum nur abgeleitete Fassungen vorliegen.
Kontaktpfad
Wie eine erste Anfrage praktisch aussehen kann
- 1Kurze Beweisfrage formulierenIdentität, Ausschluss, Eignung des Bildmaterials, Vorauswahlproblematik oder Vorprüfung.
- 2Materialstand knapp beschreibenOriginaldateien, Exporte, Ausdrucke, Standbilder, Videos, Messfotos oder Vergleichsbilder.
- 3Verfahrenskontext benennenBußgeldsache, Strafsache, behördliche Anfrage oder sonstige öffentliche Beauftragung.
- 4Dann festlegenob Vorprüfung, technische Sichtung, die Anfertigung neuer Vergleichsbilder oder ein Gutachtenauftrag der nächste Schritt ist.
Worum es dabei nicht geht
- nicht um eine vorschnelle Zusage hoher Identifikationswahrscheinlichkeit,
- nicht um eine Verlagerung auf eine erst in der Hauptverhandlung improvisierte Wiedererkennung, obwohl vorher passende Vergleichsbilder beschafft werden könnten; das bleibt regelmäßig die methodisch schwächere Ausnahme,
- nicht um eine reine technische Bildverschönerung ohne fachliche Bewertung,
- nicht um die Verlagerung der richterlichen Beweiswürdigung auf eine bloße Schlussformel.