Hirthammer Lächler

Vorprüfung & Ablauf

Was für eine erste Anfrage sinnvoll ist.

Nicht jedes Verfahren braucht sofort ein Vollgutachten. Gerade bei unsicherer Materiallage, unklarer Fragestellung oder heterogenem Bildbestand ist oft zunächst eine Vorprüfung zweckmäßig. Diese dient dazu, Materialumfang, Vergleichbarkeit und die Sinnhaftigkeit einer späteren Begutachtung einzuordnen.

Vorprüfung statt Leerlauf

Eine Vorprüfung ersetzt das Gutachten nicht. Sie kann aber helfen, unnötige Vollbeauftragungen zu vermeiden und den späteren Auftrag fachgerecht zu fokussieren.

Für eine erste Prüfung hilfreich

1
Fragestellung benennen
Identität, Ausschluss, Materialeignung, Vergleichbarkeit oder zunächst nur technische Sichtbarmachung.
2
Material vollständig übermitteln
Originaldateien, Exporte, Datenträger, relevante Frames, Zusatzfotos und Vergleichsbilder.
3
Vorauswahl offenlegen
Wichtig ist, ob eine Person bereits wegen einer Ähnlichkeit benannt oder vorselektiert wurde.
4
Verfahrensbezug angeben
Bußgeldsache, Strafsache, staatsanwaltschaftlicher Auftrag oder anwaltlich veranlasste Anfrage.

Abgrenzungen

  • Vorprüfung ist nicht gleich Vollgutachten.
  • Konvertierung ist nicht gleich Begutachtung.
  • Bildidentifikation ist nicht gleich messtechnische Überprüfung des Messgeräts.
  • Automatische Trefferlisten ersetzen keine morphologische Herleitung.

Vergütung und Einordnung

Gerichtliche Beauftragungen richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Einzelfalls. Bei außergerichtlichen, anwaltlich veranlassten oder bloß vorbereitenden Leistungen – etwa Vorprüfungen oder technische Sichtbarmachungen – ist eine gesonderte Vergütungsvereinbarung sachgerecht.

Wann eine Vorprüfung besonders sinnvoll ist

  • wenn nur Standbilder aus längeren Videosequenzen vorliegen und zunächst geeignete Frames ermittelt werden müssen,
  • wenn Originaldateien, Exporte und Ausdrucke durcheinander vorliegen und die Dateihierarchie erst geklärt werden muss,
  • wenn unklar ist, ob die Vergleichsbilder perspektivisch, zeitlich oder qualitativ überhaupt belastbar anschlussfähig sind,
  • wenn zunächst nur geklärt werden soll, ob eine Vollbeauftragung sinnvoll oder ein Kurzgutachten zur Nichteignung näherliegt.

Was bei der Materialübermittlung häufig fehlt

  • fundstellenklare Bezeichnung von Frames, Sequenzen oder Aktenstellen,
  • Hinweise auf bereits vorgenommene Bildauswahl oder Bildbearbeitung,
  • Angaben dazu, ob Vergleichsbilder eigens erstellt oder aus Fremdquellen übernommen wurden,
  • klare Trennung zwischen Originaldatei, Exportdatei und späterer Arbeitskopie.

Kontaktpfad

Wie eine erste Anfrage praktisch aussehen kann

  1. 1
    Kurze Beweisfrage formulierenIdentität, Ausschluss, Materialeignung, Vorauswahlproblematik oder Vorprüfung.
  2. 2
    Materialstand knapp beschreibenOriginaldateien, Exporte, Ausdrucke, Standbilder, Videos, Messfotos oder Vergleichsbilder.
  3. 3
    Verfahrenskontext benennenBußgeldsache, Strafsache, behördliche Anfrage oder anwaltlich veranlasste Prüfung.
  4. 4
    Dann entscheidenob Vorprüfung, technische Sichtung oder ein eigentlicher Gutachtenauftrag der sachgerechte nächste Schritt ist.

Worum es dabei nicht geht

  • nicht um eine vorschnelle Zusage hoher Identifikationssicherheit,
  • nicht um eine reine technische Bildverschönerung ohne methodische Einordnung,
  • nicht um die Verlagerung der richterlichen Beweiswürdigung auf eine bloße Schlussformel.